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Welche Rechtsgebiete sind die Schwerpunkte?


IV. Bauen und Immobilien

Wir beraten in allen Fragen des Erwerbs, des Bauens und der wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien.

In diesem Zusammenhang beraten wir Investoren, Kapitalanleger, Bauträgergesellschaften, Handwerksbetriebe, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure, private Bauherren sowie die öffentliche Hand.

Dabei bezieht sich die Beratungstätigkeit auf den Neubau, aber insbesondere auch auf alle Rechtsfragen der Sanierung und wirtschaftlichen Nutzung denkmalgeschützter Immobilien.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei folgende Bereiche:

1. Erwerb der Immobilie
2. Bau der Immobilie
3. Grenzüberschreitende Bauverträge
4. Vergaberecht
5. Wirtschaftliche Nutzung der Immobilie

1. Erwerb der Immobilie
  • Rechtliche Fragen des Grundstückserwerbs von Immobilien, inklusive der Gestaltungsberatung.
  • Rechtsfragen der Immobilienfonds
  • Rechtsfragen des Bauträgerkaufs, inklusive der Gestaltung von Bauträgerverträgen
  • Rechtliche Probleme des Immobilien-Maklervertrages

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2. Bau der Immobilie

In diesem Bereich umfasst unsere Tätigkeit die vertraglichen Fragestellungen von Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten sowie die Fragen der Vergütung und deren Absicherung sowie Fragen der Haftung der Mängel und sonstige Schäden.

Unsere Tätigkeit umfasst auch:

  • Die Gestaltung von General- und Subunternehmerverträgen, von GMP-Verträgen, von Architektenverträgen sowie von Arbeitsgemeinschaften.

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit ist die gesellschaftsrechtliche Beratung von Bauarbeitsgemeinschaften (ARGE).

Die Beratung bezieht sich besonders auf die Gestaltung von ARGE-Verträgen sowie die Abwicklung und Auseinandersetzung von ARGE-Verträgen während und außerhalb der Insolvenz.

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3. Grenzüberschreitende Bauverträge

Wir beraten im Bereich der Gestaltung internationaler Bauverträge, insbesondere bezüglich der Rechtswahl. Weiterhin beraten wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus internationalen Bauverträgen.

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4. Vergaberecht

Im Bereich der vergaberechtlichen Aufträge beraten wir in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung in Bezug auf die rechtliche Überprüfung von Vergabeentscheidungen. Selbstverständlich setzen wir in diesem Zusammenhang auch Schadenersatzansprüche durch.

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5. Wirtschaftliche Nutzung der Immobilie

Unsere Beratungstätigkeit in diesem Bereich erstreckt sich auf folgende rechtliche Fragestellungen:

  • Finanzierung der Immobilie und der damit verbundenen Rechtsfragen
  • Rechtsfragen der gewerblichen Vermietung von Immobilien, inklusive der Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen
  • Die Rechtsfragen des Verkaufs von Immobilien und Immobilienportfolios, inklusive der Finanzierungsfragen

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