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Welche Rechtsgebiete sind die Schwerpunkte?


III. Banken, Finanzdienstleister und deren Kunden
1. Wir beraten Banken, Finanzdienstleister und deren Kunden in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere:
  • Bankvertragsrecht
  • Recht des Zahlungsverkehrs
  • Kreditsicherungsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Insbesondere auch Recht des Anlegerschutzes
  • Bankaufsichtsrecht
2. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten für Banken sind:
  • Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern (Wirksamkeit von Kreditsicherheiten, Insolvenzanfechtung, Kapitalersatz)
  • Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsrisiken im Intensivkreditbereich und in der Sanierung
  • Beratung von Banken im Zusammenhang mit der Beteiligung an Insolvenzdelikten
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus dem Vertrieb von Kapitalanlagen
  • Ausplatzierung von Forderungen
  • Durchsetzung von Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen, Grundpfandrechte)
3. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten für Bankkunden:
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Bankverträgen
  • Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und der Geltendmachung von Kreditsicherheiten
  • Verhandlungen mit Banken über Forderungen aus Kreditverträgen
  • Vertretung geschädigter Kapitalanleger gegenüber Banken, Initiatoren, Treuhändern, Wirtschaftsprüfern bezüglich von Kapitalanlagen, inner- und außerhalb des Anwendungsbereichs des Wertpapierhandelsgesetzes
  • Insbesondere: Ansprüche bei steuerbegünstigten Immobilien-kapitalanlagen in Form von Wohnungseigentum und/oder Fonds