| III. Banken, Finanzdienstleister und deren Kunden |
| 1. Wir beraten Banken, Finanzdienstleister und deren Kunden in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere: |
- Bankvertragsrecht
- Recht des Zahlungsverkehrs
- Kreditsicherungsrecht
- Insolvenzrecht
- Kapitalmarktrecht
- Insbesondere auch Recht des Anlegerschutzes
- Bankaufsichtsrecht
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| 2. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten für Banken sind: |
- Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern (Wirksamkeit von Kreditsicherheiten, Insolvenzanfechtung, Kapitalersatz)
- Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsrisiken im Intensivkreditbereich und in der Sanierung
- Beratung von Banken im Zusammenhang mit der Beteiligung an Insolvenzdelikten
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus dem Vertrieb von Kapitalanlagen
- Ausplatzierung von Forderungen
- Durchsetzung von Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Sicherungszessionen, Grundpfandrechte)
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| 3. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten für Bankkunden: |
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Bankverträgen
- Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und der Geltendmachung von Kreditsicherheiten
- Verhandlungen mit Banken über Forderungen aus Kreditverträgen
- Vertretung geschädigter Kapitalanleger gegenüber Banken, Initiatoren, Treuhändern, Wirtschaftsprüfern bezüglich von Kapitalanlagen, inner- und außerhalb des Anwendungsbereichs des Wertpapierhandelsgesetzes
- Insbesondere: Ansprüche bei steuerbegünstigten Immobilien-kapitalanlagen in Form von Wohnungseigentum und/oder Fonds
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