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Welche Rechtsgebiete sind die Schwerpunkte?


II. Handels- und Vertriebsrecht von mittelständischen Unternehmen
1. Fragen des Handelskaufs:

Wir beraten bei der Gestaltung und beim Abschluss von Handelskaufverträgen und bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Des Weiteren beraten wir bei der Abwicklung von Handelskaufverträgen.

2. Fragen des internationalen Handelskaufs:

Wir beraten bei der Gestaltung und beim Abschluss von internationalen Kauf- und Werklieferungsverträgen, insbesondere bei der Gestaltung von Kaufverträgen nach dem UN-Kaufrecht. Wir beraten in diesem Zusammenhang weiter bezüglich der Sicherstellung der Vergütung u.a. beim internationalen Handelskauf.

3. Fragen des Vertriebsrechts:

Wir beraten mittelständische Unternehmen und Handelsvertreter bezüglich der Ausgestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, ebenso bei der Gestaltung von Franchise-Verträgen. Natürlich setzen wir auch Ansprüche aus solchen Vertragsgestaltungen gerichtlich und außergerichtlich durch.

4. Fragen des Fracht- und Speditionsrecht:

Wir beraten Spediteure und Frachtunternehmen in allen handelsrechtlichen Fragen des Speditions- und Frachtunternehmer-rechts und setzen natürlich auch Ansprüche aus solchen Verträgen gerichtlich und außergerichtlich durch. Gleichzeitig beraten wir bei der Gestaltung von Speditionsverträgen und Frachtverträgen, inklusive der Modul-Verträge.