| I. Gesellschafts- und Unternehmensrecht mittelständischer Unternehmen: |
Wir beraten mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen, deren Gesellschafter und die Geschäftsführer und/oder Vorstände in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, beginnend mit der Gründung und endend mit dem Verkauf des Unternehmens, der Liquidation des Unternehmens oder der Überleitung auf die nächste Generation.
Unsere Tätigkeiten umfassen:
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| Unternehmensgründung |
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a) Wahl der Rechtsform:
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen, Partnerschaftsgesellschaften)
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften)
- Mittelständische Konzerngestaltungen
b) Gestaltung der notwendigen Verträge:
- Gestaltung der notwendigen Gesellschaftsverträge sowie der notwendigen Handelsregisteranmeldungen
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| Unternehmensfinanzierung |
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Bedingt durch Basel II muss die Unternehmensfinanzierung in der herkömmlichen Form durch Bankdarlehen, durch alternative Finanzierungsformen, wie Privat-Equity und/oder mezzanines Kapital, ergänzt werden.
Bestehende Kreditverträge müssen abgeändert werden.
Wir beraten in diesem Zusammenhang bei der:
- Ausgestaltung der Finanzierungsverträge
- Ausgestaltung der Kreditsicherheiten
Ferner vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatkunden bei den notwendigen Verhandlungen mit Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern. nach oben
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| Unternehmensumwandlung |
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Im Bereich der Unternehmensumwandlung umfasst unsere Tätigkeit die gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen des Formwechsels, der Unternehmensaufspaltung sowie der Unternehmensverschmelzung auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes. Daneben beraten wir aber auch über alle anderen Fragen der Unternehmensumgründung.
Die steuerlichen Fragestellungen der Unternehmensumwandlung lösen wir interdisziplinär in Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. nach oben |
| Unternehmenssanierung |
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Im Bereich der Unternehmensrestrukturierung umfasst unsere Tätigkeit die interdisziplinäre Sanierungsberatung von Unternehmen innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
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| Unternehmenskauf (Mergers and Acquisitions) |
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Wir beraten in allen Fragen des Unternehmenskaufs, insbesondere bei der rechtlichen Gestaltung der Unternehmenskaufverträge, sowie bei allen rechtlichen Fragen der Acquisitionsfinanzierung sowie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Interdisziplinär bieten wir die Lösung der mit dem Unternehmenskauf entstehenden steuerrechtlichen Fragestellungen an.
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| Arbeitsrechtliche Fragen mittelständischer Unternehmen |
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Gestaltung von Arbeitsverträgen, Fragen der Kündigung, Rechtsprobleme des Betriebsüberganges gem. § 613 a BGB.
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| Fragen des internationalen Gesellschaftsrechts |
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Beratung bei der Gründung von Unternehmen in internationalen Rechtsformen. (Limited u.a.)
Beratung von Unternehmen bei Umwandlungsvorgängen mit internationalen Unternehmen.
Beratung bei Gründung einer EWIV und der europäischen Aktiengesellschaft.
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| Aktien- und GmbH-Konzernrecht |
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Beratung in Fragen des Aktien- und GmbH-Konzernrechts.
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